Frank Fechner; Axel Wössner: Journalistenrecht

Einzelrezension
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Rezensiert von Udo Branahl

Fechner&Wössner2009Einzelrezension
Unter dem Titel “Journalistenrecht” haben Frank Fechner und Axel Wössner einen Text vorgelegt, der “40 brisante Fragen aus dem journalistischen Alltag” beantworten soll. Die Fragen reichen von der Themenfindung über Recherche und Veröffentlichung bis zum Wiederaufgreifen eines Themas. Ihre Auswahl beruht auf einer Umfrage der Autoren unter “Print-, Rundfunk- und Online-Journalisten” (Vorwort). Sie sind dementsprechend auf die Bedürfnisse von journalistischen Praktikern gut abgestimmt. Die Autoren beanspruchen, diese Fragen “praxistauglich, medienübergreifend und wissenschaftlich fundiert” zu erörtern. Nach der Lektüre soll der Journalist “für ein Gespräch mit einem Juristen gut gerüstet sein” (Vorwort).

Bei beiden Autoren handelt es sich um kompetente Kenner des Medienrechts. Frank Fechner lehrt unter anderem Medienrecht an der TU Ilmenau; Axel Wössner arbeitet als Jurist und Redakteur beim MDR und ist Honorarprofessor für Medienrecht an der Fachhochschule Erfurt.

Ihre Darstellung soll als Ratgeber für juristisch nicht vorgebildete Journalisten dienen. Dementsprechend enthält sie zahlreiche Beispielsfälle, Prüfungsschemata, als “wichtig” gekennzeichnete Zusammenfassungen und Vertragsmuster.

In ihrem Bemühen um gute Lesbarkeit des Textes greifen die Autoren allerdings zuweilen zu griffigen Formulierungen, die die Gefahr von Missverständnissen in sich bergen. So wird aus dem Schutz der Privatsphäre “ein Anrecht darauf, unerkannt zu bleiben” (81, 83). Auf Seite 24 heißt es, der Besitzer oder Eigentümer eines Autos müsse “dulden, wenn sein Auto aufgenommen und publiziert wird”. Gemeint ist aber lediglich, dass sich aus der Aufnahme und Veröffentlichung keine Rechtsansprüche ableiten lassen.

Der Umstand, dass die Autoren weitgehend darauf verzichten, ihre Aussagen zum Medienrecht durch Quellenangaben zu belegen, hindert den Leser daran, diese zu überprüfen – und insbesondere Unklarheiten aufzuklären. Dieses Manko wird nicht dadurch ausgeglichen, dass die Autoren den Leser anregen, sich weiter mit dem Journalistenrecht zu befassen – zumal sie dann aus der inzwischen reichhaltigen Literatur zum Medienrecht ausschließlich auf die Texte Fechners hinweisen (169)!

Auch der Rat, bei Sachverhaltskonstellationen, “die sich nicht eindeutig auf der Grundlage der kompakten Antworten in diesem Buch beantworten lassen”, einen Juristen zu Rate zu ziehen (168), ist dort schwer zu befolgen, wo der Text missverständliche Angaben enthält, die von einem juristischen Laien als solche nicht ohne weiteres zu erkennen sind.

So teilen die Autoren dem Leser einerseits mit, ein Journalist dürfe allgemein zugängliche Räume betreten, dort fotografieren und Interviews machen, solange ihm dies (vom Hausrechtsinhaber) nicht ausdrücklich verboten wird (15). Später heißt es hingegen ohne weitere Begründung apodiktisch, Aufnahmen in Bahnhöfen und die Befragung von Fahrgästen in Zügen seien genehmigungspflichtig (25).

Einerseits lautet es: “Aufnahmen, die Logos, Firmenembleme oder Firmennamen zeigen, dürfen zwar fotografiert und gefilmt, ohne besonderen Anlass allerdings nicht veröffentlicht werden. Alles andere wäre Schleichwerbung” (26). Auf Seite 44 ist hingegen zu lesen: “Einfache Logos sind zwar wegen ihrer reduzierten Formgebung urheberrechtlich nicht geschützt, genießen aber nach markenrechtlichen Bestimmungen Schutz. Wenn solche Logos aus dem Internet lediglich zur Berichterstattung übernommen und veröffentlicht werden, ist dies rechtlich unbedenklich, solange nicht die Schwelle zur Schleichwerbung überschritten wird.” Medienrechtler verstehen vermutlich, wie das gemeint ist – nicht aber Journalisten, die sich im Medienrecht nicht auskennen.

Weitere Ungenauigkeiten und missverständliche Formulierungen mindern zwar den Wert der Darstellung, machen den Text aber nicht unbrauchbar. Denn die Autoren sind durchgehend bestrebt, ihre Ratschläge konservativ auszurichten – also so, dass deren Beachtung verhindert, dass eine Veröffentlichung Rechtsansprüche der von der Berichterstattung Betroffenen auslöst.

Links:

Über das BuchFrank Fechner; Axel Wössner: Journalistenrecht. 40 brisante Fragen aus dem journalistischen Alltag. Tübingen [Mohr Siebeck] 2009, 200 Seiten, 19,- Euro.Empfohlene ZitierweiseFrank Fechner; Axel Wössner: Journalistenrecht. von Branahl, Udo in rezensionen:kommunikation:medien, 13. April 2010, abrufbar unter https://www.rkm-journal.de/archives/2384
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