Felix Heimann: Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik

Einzelrezension
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Rezensiert von Stephan Dreyer

heimann2009Einzelrezension
Felix Heimann hat sich im Rahmen seiner Dissertation an der Fernuniversität in Hagen keinem geringeren Thema angenommen als der detaillierten Analyse der inhaltlichen Standards des derzeitigen Pressekodex – und der Untersuchung der Wirksamkeit ihrer Durchsetzung. Unter dem Eindruck dieser Untersuchung entwickelt er detailliert ein mögliches Reformmodell zur Stärkung einer presserechtlichen Selbstkontrolle nach dem Vorbild von Anwalts- oder Ärztekammern und liefert den Entwurf eines entsprechenden Pressestaatsvertrags gleich mit. Eine diffizile Aufgabe, die sich in über 350 Buchseiten niederschlägt.

Was einem kurzen historischen und verfassungsrechtlichen Überblick folgt, ist eine selten ausführliche Analyse der einzelnen Vorgaben des Pressekodex sowie der Richtlinien für die redaktionelle Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates. Heimann sucht für jede Ziffer des Kodex sowie der dazu erlassenen Richtlinien nach ähnlichen Regeln im einfachen Recht, stellt diese gegenüber, analysiert Probleme und Diskussionen um Begriffsverständnis und Interpretation anhand der Spruchpraxis des Deutschen Presserates und anhand der Rechtsprechung und vergleicht die Auslegungen der unterschiedlichen Akteure. Dabei bietet der Abschnitt teilweise ausführliche Darlegungen der jeweiligen Argumentationslinien von Rechtsprechung und Literatur, so zum Beispiel in den Fällen Wallraff oder Caroline von Hannover. Insgesamt bietet dies dem Leser einen breiten Überblick über alle presseethischen Herausforderungen aktueller Recherche- und Berichterstattungspraxis, jeweils mit vielen weiterführenden Hinweisen auf Fälle aus der Spruchpraxis des Presserates und auf solche der Rechtsprechung. Da Rechtsprechung und Spruchpraxis oftmals Bezug aufeinander nehmen, überrascht es im Ergebnis kaum, dass Heimann bei der einzelziffernbezogenen Analyse von Spruchpraxis und Rechtsprechung häufig zu dem Befund gelangt, dass die Interpretationen nahezu deckungsgleich sind.

An das Pressekodexziffern analysierende Kapitel schließt eine Darstellung des derzeitigen Beschwerdeverfahrens vor dem Deutschen Presserat und seiner Instrumente an. Dabei klärt Heimann die Rechtsnatur und die Rechtswirkung der Selbstverpflichtungserklärungen der Verlage zum Abdruck von Rügen und dem Presserat zur Verfügung stehende Mittel zur Durchsetzung des Abdrucks einer öffentlichen Rüge – mit dem Ergebnis, dass das Selbstkontrollorgan keine zivilrechtliche Handhabe für diese Fälle hat. Dass als Hauptargument ausgerechnet das Selbstverständnis des Presserates als “kollegialer Ratgeber” und “moralische Instanz” (243) herangezogen wird, ist insoweit verwunderlich, als es dabei gerade nicht um normativ begründete Rechte und Pflichten geht; die Frage, inwieweit hier das Zivilrecht zumindest dem Trägerverein (vertragliche) Rechte ermöglicht oder ermöglichen kann, wird dagegen kaum angedacht. Zudem kann sich das Selbstverständnis des Organs – etwa vor dem Hintergrund der Androhung gesetzgeberischen Tätigwerdens – jederzeit ändern.

Als nächstes folgt eine Bewertung der Wirksamkeit der Instrumente des Presserats sowie der Wirksamkeit der Rechtsprechung. Dass der Autor die Wirksamkeit eher aufgrund von Interviewaussagen oder Beispielfällen und methodisch nicht systematisch untersucht, ist keine große Schwäche der Untersuchung. Auch so kann man einen Eindruck von der Akzeptanz bzw. Wirkmächtigkeit der Entscheidungen des Beschwerdeausschusses erhalten. Mit dem Fazit: Dort, wo es einem Verlag nicht passt, wird eine Rüge auch nicht gedruckt.

Im letzten Teil widmet sich Heimann unter dem Eindruck des Ergebnisses, dass die Rechtswirksamkeit der Presseratsinstrumente optimierbar erscheint, der Frage nach einer Reform der Presseselbstkontrolle: Weg von einem Presserat als moralische Instanz ohne Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten hin zu den Anwalts- und Ärztekammern vergleichbaren schlagkräftigen Pressekammern, die jedem Journalisten und Verleger das Blut in den Adern gefrieren ließen. Interessant wäre hier eine Antwort auf die Frage gewesen, inwieweit der Gesetzgeber überhaupt verfassungsrechtlich verpflichtet wäre, einen ordnungsrechtlichen Rahmen für die Einhaltung berufsethischer Standards im Pressebereich zu schaffen. Davon abhängig wäre nämlich die Überlegung, inwieweit die Pressekammern eine staatliche Aufgabe übernähmen – oder eben nicht. Im Anschluss werden möglicher Aufbau und Ausformung der “gewünschten Pressekammern” (298) detailliert vorgezeichnet und Beschwerdeverfahren entworfen.

Am Ende der Arbeit findet sich – quasi als Zugabe – auch gleich ein Entwurf für einen entsprechenden Pressestaatsvertrag. Eine Idee, die einen zweiten Gedanken wert ist und vielleicht frischen Wind in die jahrelang auf sehr kleiner Flamme köchelnde Diskussion bringt. Inwieweit aber mit 16 Pressekammern eine einheitliche Spruchpraxis erreicht werden kann, sei dahingestellt.

Insgesamt ergibt sich ein Gemälde, das den Stand und den Zustand presserechtlicher Selbstkontrolle en detail widergibt. Neu ist das Thema an sich nicht – Diskussionen um Inhalte und Durchsetzung der Standards der Presseselbstkontrolle gibt es seit der Verabschiedung der ersten Fassung der “Publizistischen Grundsätze” in 1973 –, aber aktuelle Fälle und Phänomene zeigen seitdem immer wieder deutlich, dass sich auch Presseethik weiterentwickeln und an aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen anpassen muss. Insbesondere der Mittelteil des Buches liest sich wie ein “who is who” im Bereich presserechtlicher Reibungsstellen – ein für die journalistische wie rechtliche Praxis gut nutzbarer Zusammenguss der bisherigen Interpretationen des Pressekodex und der entsprechenden Richtlinien. In diesem Bereich gibt es bisher keine Kommentarliteratur oder eine vergleichbar kompakte und weiterführende Arbeit, so dass das Buch eine echte Literaturlücke füllt.

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Über das BuchFelix Heimann: Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik. Reihe: Studien zum deutschen und europäischen Medienrecht, Band 37. Frankfurt am Main etc. [Peter Lang] 2009, 364 Seiten, 56,50 Euro.Empfohlene ZitierweiseFelix Heimann: Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik. von Dreyer, Stephan in rezensionen:kommunikation:medien, 5. August 2009, abrufbar unter https://www.rkm-journal.de/archives/485
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