Amelie Rösinger, Gabriela Signori (Hrsg.): Die Figur des Augenzeugen

Einzelrezension
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Rezensiert von Coralie Rippl

Die Figur des AugenzeugenEinzelrezension
Der Augenzeuge “ist selbst Medium“ (159). Äußerst spannend ist daher die Frage, wie der Augenzeuge, an den sich schon früh Konzepte von Wahrheit und Geschichte knüpfen, selbst medial repräsentiert wird, in welchem Verhältnis dieses ‘Ur-Medium’ zu nachfolgenden Medien steht. Bereits die Titelgebung weist darauf hin, dass ‘der Augenzeuge’ sich abhebt von personaler Verkörperung: Mit der ‘Figur des Augenzeugen’ ist jene Oszillation markiert zwischen Einzelnem und kulturellem Konzept, Individualität und Exemplarität, Unmittelbarkeit und Mittelbarkeit, Subjektivität und Objektivität.

Die Herausgeberinnen legen ein schmales Bändchen vor – angenehm angesichts einer allgemein beklagten Tendenz zur Aufschwellung wissenschaftlicher Publikationen. Fragwürdig ist allerdings, ob die neun meist kurz gehaltenen Beiträge, begleitet von einer knappen Einleitung und einem Personen- und Ortsindex, das ambitionierte Versprechen des Titels einlösen können, dem Leser Erkenntnisse über das Verhältnis von Geschichte und Wahrheit in interdisziplinärer wie diachroner Hinsicht zu liefern. Sie können, das sei gleich gesagt, jedoch mit Einschränkungen. Denn tatsächlich sichtbar werden wichtige Ergebnisse erst in der Zusammenschau der Beiträge. Es bleibt dem Rezipienten überlassen, die in der Einleitung lediglich angedeuteten epochenspezifischen “Gemeinsamkeiten“ und “Unterschiede“ (11) auszumachen und zu systematisieren. Man muss sich in dieser Hinsicht die Zeit für eine chronologische Lektüre des gesamten Bandes nehmen.

Grundlegenden Charakter, nicht nur im Hinblick auf seine Gegenstände, hat Nino Luraghi, “The Eyewitness and the Writing of History – Ancient and Modern“ (13–26). Er hinterfragt kritisch die teleologische These von der Problematisierung des Augenzeugenberichts und evidentiellen Wahrheitsbegriffs (2. H. 18. Jh.), der für die Herausbildung moderner Geschichtsschreibung maßgeblich sei (Koselleck). Die kursorische Besprechung antiker griechischer Geschichtsschreibung führt Luraghi zu dem Ergebnis, man sei sich der “complications for the métier d’historien resulting from the authors’ and witnesses’ temporal and cultural situatedness“ (25) sehr wohl bewusst gewesen. Für die Betrachtung des “long life of the eyewitness“ (26) sei die Komplexität kulturhistorischer Gemengelagen entscheidender, besonders kommunikationstechnologische Entwicklungen. Damit ist der Boden bereitet für die folgenden Aufsätze, die ich in zwei Gruppen einteilen möchte. Die erste hat literarische und historiographische Texte zum Gegenstand.

Instruktiv handelt Volker Scior über “Vertrauen und Kontrolle: Boten als Augenzeugen in der mittelalterlichen Kommunikation“ (27–39). Auf Basis medientheoretischer Überlegungen erschließt er quellennah die Komplexität mittelalterlicher Botenpraxis als Kommunikationsmodell mehrerer “Zeugnis- und Kontrollakte“ (32): Zentral sei die Glaubwürdigkeit des Boten (fides), die ihn in seiner Eigenschaft als (Augen-)Zeuge erst konstituiere. Zum reziproken Vorgang des Bezeugens gehöre die Idealvorstellung einer körperlichen Vergegenwärtigung des abwesenden Auftraggebers durch den Boten (38) und der je neue “Versuch, Eindeutigkeit – Kontrolle über die Deutung – zu erlangen. Das evident Scheinende war mehrdeutig, es war interpretierbar und konnte verhandelt werden“ (39).

Um den Konnex von Herrschaft und Wissen geht es auch Gesine Mierke “Literarische Augenzeugenschaft: Überlegungen zum Wigalois Wirnts von Grafenberg, zur Virginal und zur Weltchronik des Jans von Wien“ (41–60). Obwohl etwas disparat aufgrund nicht explizit gemachter Ebenensprünge zwischen discours und histoire, zeigt der Beitrag unterschiedliche Beglaubigungsstrategien im Spannungsfeld von historia und fabula (53), die zu einer Geltungsrelativierung des Topos vom Augenzeugen führten (60). Im Verbund verdeutlichen Scior und Mierke einerseits die Nähe des mittelalterlichen Boten zum Augenzeugen, und bestätigen andererseits den Konnex von Glaubwürdigkeit und sozialem Status, aus historischer und literarischer Perspektive.

Ein weiteres ‘Tandem’ bilden die folgenden Beiträge von Michael Schwarze “‘Ce que je vi et oy’. Augen- und Ohrenzeugenschaft in Joinvilles ‘Vie de saint Louis’“ (61–74) und Gabriela Signori “Der blinde Augenzeuge. Gilles li Muisis und die französische Geschichtsschreibung des 14. Jahrhunderts“ (75–88). Schwarze gelingt es mit beeindruckender methodischer Klarheit die Strategien narrativer Selbstbeglaubigung des ‘Ich’ in Joinvilles Text herauszuarbeiten. Ganz grundlegend wird die entscheidende historische Differenz deutlich: Es gehe nicht um vormodernes Bewusstsein von Individualität, sondern um die Exemplarität des individuellen Erlebnisses als Beglaubigung der überindividuellen Wahrheit (73f.) Schwarze lenkt insofern den Blick auf die Spielräume zwischen Exemplarität und ‘Individualität’, die Spannungen zwischen “neuartige[m] Autorenbewusstsein“ (74) und dem weitgehenden Fehlen einer “individuelle[n] Perspektivierung“ (74), die es unter Beachtung der kulturhistorischen Spezifika vorsichtig auszuloten gilt.

Es sind genau diese Differenzierungen, die in Signoris Beitrag, offenbar aufgrund starker Komprimierung, zu kurz kommen. Auch sie setzt an bei der “‘egoistischen’ Geschichtsschreibung“ (77) und dem neuartigen Verhältnis, in das diese Wahrheit und Subjekt treten lasse. Anhand des Spezialfalls des blinden Chronisten konstatiert Signori die kritische Unterwanderung des persona-basierten auctoritas-Konzepts im 14. Jahrhundert (85). Wie “radikal“ dieser “Bruch“ (85) allerdings tatsächlich einzuschätzen ist, bleibt zu fragen, wenn Signori von der evidenten Professionalisierung des (Augen)Zeugen auf eine ‘Objektivierung’ von Wahrheit und Geschichte schließt, wobei die Problematik von Begriffen wie Subjektivität und Objektivität nicht reflektiert wird (vgl. 85).

Amelie Rösinger “Zur Augen- und Ohrenzeugenschaft in den Basler Kundschaften“ (89–103) vertieft von Signori bereits angesprochene Aspekte wie Quellenform und -status der Kundschaften sowie die europäische Rechtspraxis unter Rezeption des römisch-kanonischen Rechts. Indem Rösinger literaturwissenschaftliche Ansätze (Narratologie, Rhetorik) fruchtbar macht, kann sie zeigen, wie Zeugen in den Basler Kundschaften unterschiedliche Techniken der Narration nutzten: Das “Erzählen vor Gericht“ (99) schlägt eine Brücke zurück zu den literaturwissenschaftlichen Untersuchungen von Mierke und Schwarze.

Die zweite, kleinere Gruppe von Beiträgen behandelt die im konkreten Sinne bildgebenden Medien (bildende Kunst, Photographie, Film und Fernsehen), wobei ein großer Sprung in die Moderne gemacht wird. Anette Schaffers Aufsatz “Goyas ‘Desastres de la guerra’ und die Idiosynkrasie moderner Augenzeugenschaft“ (105–134) macht denn auch deutlich, dass der Begriff vom und die Bedeutung des Einzelnen als (Augen)Zeuge sich geändert haben: im intersubjektiven Kontext macht die Idiosynkrasie den Künstler zum Parrhesiasten (Foucault). Ein Randphänomen der frühen Photographiegeschichte behandelt Bernd Stiegler “Augen-Zeugen. Die Optographie in der Kriminalistik des 19. und frühen 20. Jahrhunderts“ (135–158). Die Hoffnung, das Abbild des Mörders im Auge des Opfers zu finden, gehört in den Bereich der “Realfiktionen, die die Logik des Augenzeugen auf die Spitze treiben“ (139). Hier schließt der letzte Beitrag von Rainer Wirtz an: “Der mediale Augenzeuge“ (159–171) schlägt insofern den Bogen zurück zu Luraghi, als er die historische Semantik des Begriffswechsels vom Augen- zum Zeitzeugen anhand des zeitgenössischen Genres von TV-Geschichtsdokumentationen verdeutlicht: Medien wie Film, Fernsehen und Internet führten zu einer Hyperpotentialisierung von Augenzeugenschaft.

Aufs Ganze gesehen wird deutlich, dass die Situativitäten des Beobachtens nicht erst seit der Moderne reflektiert wurden, die These einer Teleologie historischen Problembewusstseins also zurecht angezweifelt wird. Gleichwohl dürfen Differenzen nicht nivelliert werden, sie liegen vielmehr woanders, etwa in der Konstitution des Subjektbegriffs selbst. Insofern hätte man sich für die Lektüre von Seiten der Herausgeber etwas mehr Orientierungshilfe gewünscht. Wenn angesichts der Anzahl der versammelten Aufsätze auf eine systematisierende Ordnung zurecht verzichtet wurde, hätten doch in der Einleitung jene Aspekte deutlicher konkretisiert werden können, um die der Sammelband “kreist“ (10). Eher vage bleiben auch die Voraussetzungen: Dass angesichts der Methodenvielfalt in den Beiträgen eine Verständigung über zentrale Begriffe und Konzepte stattgefunden hätte, macht der vorliegende Band zu wenig deutlich. Eine etwas sorgfältigere Redaktion hätte auch in formaler Hinsicht nicht geschadet, die Höhe der Fehlerquote fällt störend auf.

Um zusammenzufassen, so ist der in all seiner Kürze an Impulsen und Erkenntnissen reiche Band für die medienhistorische wie -theoretische Debatte um die ‘Figur des Augenzeugen’ weiterführend. Die pointierte Einleitung und das kluge Arrangement der Beiträge können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich zum einen vorwiegend um gegenstandsbezogen spezifische Ergebnisse handelt, deren diachrone Zusammenschau – vor allem im Vergleich von Vormoderne und Moderne – noch eines tragfähigeren systematischen Fundaments bedürfte. Zum anderen ist es gerade in Hinsicht auf die rechtlichen Implikationen des ‘Zeugen’ zu bedauern, dass bis auf einen Beitrag (Rösinger) die juridische Perspektive ein Desideratum bleibt.

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Über das BuchAmelie Rö¶singer, Gabriela Signori (Hrsg.): Die Figur des Augenzeugen. Geschichte und Wahrheit im fächer- und epochenübergreifenden Vergleich. Konstanz [UVK] 2014, 180 Seiten, 27,- Euro.Empfohlene ZitierweiseAmelie Rösinger, Gabriela Signori (Hrsg.): Die Figur des Augenzeugen. von Rippl, Coralie in rezensionen:kommunikation:medien, 8. Dezember 2015, abrufbar unter https://www.rkm-journal.de/archives/18796
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