Roger Blum: Unseriöser Journalismus?

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Rezensiert von Guido Keel

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Die Frage ist aktuell, und sie weckt Emotionen: Ist der Journalismus unseriös? Oder: Ist er unseriöser geworden? Vor allem in Deutschland wird in letzter Zeit wieder intensiver und mit großer Empörung über journalistische Qualität diskutiert, der Vorwurf der Lügenpresse ist nur eine Ausprägung davon.

Roger Blum greift im Titel seines neuen Buches Unseriöser Journalismus? diese Frage direkt auf, relativiert sie aber gleich im Untertitel, der besser beschreibt, worum es in seinem Buch geht: Beschwerden gegen Radio und Fernsehen in der Schweiz. Mit dieser Sammlung blickt der Autor zurück auf acht Jahre als Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen in der Schweiz (UBI) und auf eine Auswahl von 74 Beschwerdefällen, die in der Zeit von 2008 bis 2015 anfielen.

Die Fälle sind thematisch gegliedert in 13 Kapitel, die zeigen sollen, „was Beschwerdeführer umtreibt“ (S. 45). Überschriften lauten beispielsweise Wahlen und Abstimmungen, Religion, Philosophie, Ideologien, Satire oder Tierschutz. Das Buch liefert auf diese Weise eine Übersicht über die thematische Vielfalt der Programmbeschwerden. Denkbar – und für den programmrechtlich interessierten Leser hilfreicher – wäre eine stärkere Gliederung nach programmrechtlichen Prinzipien. Einzelne Unterkapitel wie Diskriminierung oder Jugendschutz nehmen sich solchen Prinzipien an, sind aber in der Minderheit. Das ist deshalb zu bedauern, weil eine solche Gliederung gezeigt hätte, dass es unabhängig vom Themenbereich immer wieder ähnliche Grundsatzfragen sind, die sich Journalisten stellen und die zu Beschwerden führen.

Die 74 herausgegriffenen Beispiele sind bezüglich ihrer Inhalte differenziert ausgewählt: Die Beschwerden reichen von der Teilnahme einer Partei an Wahlsendungen (S. 62-66) über einen flapsigen Satz in einer Runde von Humoristen (S. 152-154) bis zu einer Reportage über umstrittene Abtreibungen (S. 184-187). Blum seziert diese Sachverhalte im immer gleichen Aufbau: Beschreibung des Falls, kurze Würdigung des Prozesses zur Entscheidungsfindung der UBI, längere Beurteilung der Beschwerde durch den Autor, abschließender Beschluss der UBI. Mit dieser systematischen Abhandlung liegt eine Fallsammlung vor, die vor allem als Nachschlagewerk Eingang in die Bibliotheken von medienethisch interessierten Wissenschaftlern, Ausbildern und Medienpraktikern finden wird. Die Überlegungen von Roger Blum zeigen dabei gut nachvollziehbar, wie bei kontroversen Fragen durch eine systematische Abwägung der Fakten mit Bezug auf den programmrechtlichen Rahmen Entscheidungen gefällt werden können, die über das persönliche Empfinden der Urteilenden hinausgehen. Dies auch dann, wenn auf den ersten Blick gute Argumente für beide Seiten vorliegen und es anscheinend dem persönlichen Geschmack überlassen ist, ein Urteil zu fällen.

So klagte beispielsweise der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny gegen einen Beitrag über einen Gerichtsfall, bei dem er als Verantwortlicher eines Asbest verarbeitenden Unternehmens auf der Anklagebank stand, weil zahlreiche Arbeiter in seinen Fabriken wegen Asbest an Krebs gestorben waren. Schmidheiny beschwerte sich, dass der Beitrag nicht erwähnte, dass Asbest jahrzehntelang als unproblematisch angesehen wurde. Indem der Bericht diese Tatsache nicht anführte, sei das Publikum ungenügend und einseitig informiert worden – ein auf den ersten Blick legitimer Vorwurf. Die UBI antwortete darauf aber, dass über die Asbest-Thematik in den Medien bereits intensiv berichtet wurde, das Publikum also durchaus über beide Seiten Bescheid wusste – auch wenn im beanstandeten Bericht nicht beide Seiten im gleichen Ausmaß berücksichtigt wurden.

Gleichzeitig offenbart die Beschreibung der Fälle, dass auch Experten wie die Mitglieder der UBI durch unterschiedliche Gewichtung der Umstände zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangen können – im erwähnten Fall Asbest/Schmidheiny wurde die Beschwerde mit 7:1 abgewiesen. In seinen eigenen Ausführungen kommt Blum zudem am Ende seiner Überlegungen mehrfach zum gegenteiligen Schluss als die UBI als Gremium.

Der Sammlung und Erörterung vorangestellt ist ein einleitender Teil, der erläutert, wie in deutschsprachigen Ländern Beschwerden gegen Rundfunksendungen erhoben werden können, welche Instanzen sich jeweils damit befassen, welche Grundsätze im Zentrum stehen und wie sehr sich das Zusammenspiel institutioneller Instanzen als praxistauglich erwiesen hat. Neben den mehrheitlich deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein präsentiert Blum auch die Beschwerdeverfahren und -instanzen in den deutschsprachigen Regionen Luxemburgs, Italiens (Südtirol) und Belgiens (Ostbelgien) und charakterisiert die Situationen in den Ländern und Regionen bereits in den Überschriften treffend, beispielsweise Der transparente Papiertiger für die Schweiz (S. 25-29), Das unbekannte Wesen für Ostbelgien (S. 35-38) oder Die große Unübersichtlichkeit für Deutschland (S. 13-19). Denn je nachdem, ob es sich um bundesweite oder regionale Programme, um öffentlich-rechtliche oder private, um Programmgrundsätze, Datenschutz, Werbung oder Jugendschutz handelt, muss sich das Publikum in Deutschland an unterschiedliche Stellen wenden.

Es ist nicht einfach, bei einer solch umfassenden Sammlung zu einem Fazit zu kommen. Vor allem, wenn einleitend eine Frage gestellt wird, die sehr viel mehr Facetten und Betrachtungsebenen umfasst als die des institutionalisierten Beschwerdewesens. Entsprechend verzichtet Blum auf eine abschließende Prüfung seiner grundlegenden Frage nach der Seriosität des Journalismus, schildert jedoch noch einmal seine persönliche Erfahrung aus rund zwanzig Jahren Tätigkeit in der Schweizer Medienregulierung und versucht daraus ein Fazit zu ziehen, das zwangsläufig persönlich und auch ambivalent ausfällt (S. 239-242).

Der zentrale Wert dieses Buches liegt jedoch nicht in einer aufwändig erarbeiteten Erkenntnis. Vielmehr sollte es als das gesehen werden, was es eigentlich ist: Eine reichhaltige Sammlung an differenzierten und fachlich höchst kompetenten Überlegungen zu programmrechtlichen Zweifelsfällen aus der Praxis des Schweizer Rundfunks der letzten acht Jahre; zusammengestellt von einer Person, die über die letzten zwei Jahrzehnte prägend war für medienkritische Überlegungen in der Schweiz.

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Über das BuchRoger Blum: Unseriöser Journalismus? Beschwerden gegen Radio und Fernsehen in der Schweiz. Konstanz/München [UVK] 2015, 280 Seiten, 19,99 Euro.Empfohlene ZitierweiseRoger Blum: Unseriöser Journalismus?. von Keel, Guido in rezensionen:kommunikation:medien, 22. Juni 2016, abrufbar unter https://www.rkm-journal.de/archives/19237
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